Die vorliegende Weisung gilt für alle Tätigkeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Hierbei handelt es sich um elektrische Anlagen aller Spannungsebenen von Kleinspannung (Starkstrom) – Niederspannung bis Hochspannung. Weiterlesen ...
Die in einer allgemeinen oder eingeschränkten Installationsbewilligung aufgeführten Personen müssen sich neu kontinuierlich weiterbilden. Die Weiterbildung muss so erfolgen, dass die Ausführung der Installationsarbeiten nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik gewährleistet ist. Im ESTI Bulletin finden sich Informationen zu […] Weiterlesen ...
Voraussetzungen für die Service- und Reparaturarbeiten gemäss Art. 14 Abs. 4 und Art. 15 Abs. 4 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) sowie der Umfang der Kontrolle nach solchen Arbeiten. Weiterlesen ...
Wer seine elektrotechnische Ausbildung im Ausland absolviert hat und Träger einer eingeschränkten Installationsbewilligung werden möchte, muss seine Ausbildung beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI anerkennen lassen. Das Verfahren der Anerkennung erfolgt nach Massgabe von übernationalem Recht und die Bestimmungen zu den Prüfungen […] Weiterlesen ...
Service- und Reparaturarbeiten im Rahmen von eingeschränkten Bewilligungen nach Art. 14 und Art. 15 NIV – Voraussetzungen und Aufsicht Weiterlesen ...