ESTI Bulletin 2/2016 zum Thema «Eingeschränkte Bewilligung für Personen mit ausländischer Ausbildung»

Verfahren und anwendbare Bestimmungen

Wer seine elektrotechnische Ausbildung im Ausland absolviert hat und Träger einer eingeschränkten Installationsbewilligung werden möchte, muss seine Ausbildung beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI anerkennen lassen. Das Verfahren der Anerkennung erfolgt nach Massgabe von übernationalem Recht und die Bestimmungen zu den Prüfungen nach der Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (VUVEK; SR 734.272.3) kommen nicht zur Anwendung.

ESTI
2016

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