Förderprogramm «Klimafreundliche Kälte»
In der Schweiz existiert eine grosse Zahl stationärer Kälteanlagen für industrielle und gewerbliche Anwendungen, die immer noch mit stark klimaschädigenden Kältemitteln betrieben werden. Mit dem Programm «Klimafreundliche Kälte» fördert die Stiftung KliK seit 2016 verschiedene Modernisierungsmassnahmen zum Einsatz klimafreundlicher Alternativen mit Förderquoten von bis zu 90 Prozent je Vorhaben.
Vorreiter-Unternehmen, die ihre Treibhausgasbilanz auch ohne gesetzliche Pflicht verbessern und sich als klimabewusster Betrieb positionieren wollen, profitieren – je nach Massnahme – von Förderquoten von bis zu 90 Prozent der Investitionskosten. Hinzu kommen Kosteneinsparungen durch Effizienzgewinne der neueren Anlagen. Ein einfaches Antragsverfahren ermöglicht auch die Teilnahme kleiner Unternehmen.
Gefördert werden Massnahmen in drei Modulen:
Modul 1: Vorzeitiger Ersatz von HFKW-Kälteanlagen
Gefördert wird der Ersatz von HFKW-Anlagen über der Leistungsgrenze der ChemRRV durch Anlagen mit natürlichen Kältemitteln, sofern die Anlagen beim Ersatz noch länger als fünf Jahre betrieben werden könnten. Typische Förderbeiträge können sich je nach Anlage auf zwischen CHF 50’000 und CHF 300’000 belaufen.
- Antragseinreichung bis 30.06.2025 möglich
- Volle Beitragssätze bei Umsetzung (= Stilllegungsdatum) bis 31.12.2025
- Gekürzte Beitragssätze bei Umsetzung bis 30.06.2026 in Ausnahmefällen
Mehr Informationen zum Modul 1: www.klik.ch/kaelte-m1
Modul 2: Klimafreundliche Kleinanlagen
Gefördert wird der Bau kleiner Anlagen unterhalb der Leistungsgrenze der ChemRRV mit klimafreundlichem Kältemittel (z.B. CO2). Betreiber von Frischmärkten, Tankstellen-/Discounter-/Convenience-Shops sowie kleinen Lebensmittelgeschäften profitieren von einem vereinfachten Verfahren. Der Beitragssatz für CO2-Kälteanlagen, die vorwiegend Kühlmöbel kühlen (Typ A) beträgt CHF 400 / Laufmeter Tiefkühlung und Normalkühlung. CO2-Kombianlagen für Kühlung/Klimatisierung (Typ B) werden mit CHF 10’500 und CO2-Kombianlagen für Kühlmöbel/Kühlräume (Typ C) mit CHF 6’000 gefördert. Andere Ausführungen im Bereich Gewerbe- und Industriekälte (Typ D) prüft die Stiftung KliK im Einzelfall.
- Antragseinreichung bis 30.06.2025 möglich
- Volle Beitragssätze bei Umsetzung (= Datum Inbetriebnahme) bis 31.12.2025
Mehr Informationen zum Modul 2: www.klik.ch/kaelte-m2
Modul 3: Kältemittelwechsel
Gefördert wird der Kältemittelwechsel in bestehenden Anlagen von R404A / 507A auf R448A oder R449A. Anlagenbesitzer profitieren – abhängig von Anlagentyp, Füllmenge und Gesamtkosten – von Förderbeiträgen, die bis zu 90 % der Investitionskosten abdecken, und von einem vereinfachten Antragsverfahren.
- Antragseinreichung bis 30.06.2025 möglich
- Volle Beitragssätze bei Umsetzung (= Umrüstungsdatum) bis 31.12.2025
Mehr Informationen zum Modul 3: www.klik.ch/kaelte-m3
Der SVK hat bei der Entwicklung des Programms mit der Stiftung KliK zusammengearbeitet, um die Kompatibilität mit bestehenden Strukturen und damit eine einfache Umsetzung zu gewährleisten. So können Kältefirmen grösstenteils auf bewährte und in der Schulung eingeführte Dokumente wie das Check-up Protokoll oder das Wartungsheft abstützen. Die Fördergesuche können bequem online auf der Website des Programms eingereicht und verwaltet werden.
Die aktuelle Kreditierungsperiode läuft mindestens bis Anfang 2025, eine Verlängerung darüber hinaus ist geplant. Das Fördervolumen ist nicht begrenzt, seit Programmstart wurden bereits über 20 Mio. CHF ausbezahlt. Der SVK begrüsst dieses Engagement und lädt seine Mitglieder ein, dieses Angebot zu nutzen.
Programm Klimafreundliche Kälte: www.klik.ch/kaelte
Förderbeitrag bestimmen: www.klik.ch/beitragsrechner
Anträge einreichen: www.klik.ch/login