Arbeiten in der Europäischen Union EU, Zertifizierung des Personals
Seit 4. Juli 2008 darf laut «F-Gas-Verordnung» Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt. Dies ist wichtig für alle Schweizer Unternehmen, welche Aufträge im umliegenden Ausland abwickeln. Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine ausreichende Ausbildung des Personals. Ein Abschluss als Kältemonteur:in EFZ oder als Kältesystem-Monteur:in EFZ zzgl. der Ausbildung «Sicherer Umgang mit brennbaren Kältemitteln gemäss EKAS 6517» berechtigt beispielsweise zu einem Zertifikat der Kategorie A1. Ein Zertifikat A1 berechtigt zur Installation, Reparatur, Instandhaltung sowie Dichtheitskontrolle von Kältesystemen mit fluorierten Treibhausgasen und Kohlenwasserstoffen. Details zum «Gegenstand» und zum «Anwendungsbereich» siehe DV 2024/2215 Art. 1 & 2. Ein Zertifikat A1 berechtigt nicht zu Arbeiten an NH3- oder CO2-Anlagen.
Der SVK arbeitet in dieser Angelegenheit mit der Zertifizierungsstelle der Landesinnung Kälte-Klima-Technik in Maintal zusammen. Gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 150.00 pro Zertifikat und mit geringem administrativem Aufwand können Unternehmer ihr Personal zertifizieren lassen.
Mindestanforderungen
Die Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal im Kälteanlagenbau finden sich in der folgenden Verordnung:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2215 DER KOMMISSION vom 6. September 2024