Meldestelle

Seit dem 1. Oktober 2021 erfolgt die Meldung von stationären Anlagen über die Webseite des Bundesamts für Umwelt BAFU www.bafu.admin.ch/meldung-kw. Dort findet man Optionen zur Meldung auf Papier (wie bisher) und neu auch zur elektronischen Meldung über die digitale Plattform www.cooling-reg.ch.

Häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten finden sich im FAQ «Fragen und Antworten zur Meldung von Kälteanlagen und Wärmepumpen».

Rechtliche Grundlagen

Der Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Geräten mit Kältemitteln ist nach Anhang 2.10 ChemRRV mit verschiedenen Pflichten verbunden. Ziel ist die Verminderung der Emissionen von Kältemitteln während des Betriebs. Unter die Pflichten fallen das Führen eines Wartungshefts für Geräte oder Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemitteln, die periodische Dichtigkeitskontrolle von Geräten und Anlagen ab bestimmten Mengen von ozonschichtabbauenden oder in der Luft stabilen Kältemitteln, die Meldepflicht bei der Inbetriebnahme bzw. der Ausserbetriebnahme von Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemitteln sowie die Meldungen über bereits in Betrieb befindliche Anlagen.

Die Vollzugshilfe «Anlagen und Geräte mit Kältemitteln: Betrieb und Wartung» bietet Behörden, Fachpersonen sowie Inhabern von Kälteanlagen oder Wärmepumpen präzise Erläuterungen und abgestimmte Lösungsansätze. Zentrale Punkte sind:

  • Wartungsheft
  • periodische Dichtigkeitskontrolle
  • Meldepflicht

Vollzugshilfe «Anlagen und Geräte mit Kältemitteln: Betrieb und Wartung»

gültig ab 2022

Vollzugshilfe deutsch Vollzugshilfe französisch Vollzugshilfe italienisch

siehe auch Webseite Bundesamt für Umwelt BAFU

Merkblatt «Dichtigkeitskontrolle – Empfehlungen des SVK ergänzend zu den Vorschriften nach ChemRRV»

Merkblatt deutsch Merkblatt französisch Merkblatt italienisch

FAQ zur ChemRRV und den dazugehörigen Vollzugshilfen

FAQ zur ChemRRV und den dazugehörigen Vollzugshilfen (de)