ESTI Bulletin 6/2018 zum Thema «Weiterbildung für Bewilligungsträger (NIV)»

Wann ist die Weiterbildung genügend?

Die in einer allgemeinen oder eingeschränkten Installationsbewilligung aufgeführten Personen müssen sich neu kontinuierlich weiterbilden. Die Weiterbildung muss so erfolgen, dass die Ausführung der Installationsarbeiten nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik gewährleistet ist. Im ESTI Bulletin finden sich Informationen zu Organisation, zeitlicher Umfang, Inhalt und Überprüfung.

ESTI
2018

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