BATISEC – Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Branchen der Gebäudetechnik

Arbeitgeber sind aufgrund der geltenden Vorschriften dazu verpflichtet, Massnahmen in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu treffen, die «nach Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen» des Betriebes angemessen sind (vgl. Art. 82 UVG, Art. 6 ArG und Art. 328 OR). Diese präventiven Massnahmen lohnen sich. Denn krankheits- und unfallbedingte Ausfälle von Mitarbeitenden können auch für die Betriebe schwerwiegende Folgen haben.

Mit BATISEC wird den Branchen der Gebäudetechnik eine Branchenlösung angeboten. Die Aktiv- und Partnermitglieder des SVK sind dieser Branchenlösung angeschlossen. Es ist in der Verantwortung der Unternehmen, das Sicherheitskonzept im Betrieb umzusetzen und die Verantwortlichen entsprechend auszubilden.

Informationen zur EKAS-Lösung und zu den nötigen Kursen: www.batisec.ch