Niederspannungs-Installationsverordnung
Die revidierte Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) ist seit 1. Januar 2018 in Kraft. Für das Servicepersonal der Kältebranche bringt diese Revision gewisse Erleichterungen mit sich. Die wichtigste Änderung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Die Anschlussbewilligung wird einem Betrieb erteilt, der zur Ausführung der Arbeiten mindestens eine Person beschäftigt, welche die vom Inspektorat ESTI durchgeführte Art. 15-Prüfung bestanden hat. Betriebsangehörige, die nicht in der Bewilligung aufgeführt sind, dürfen Service- und Reparaturarbeiten an funktionsrelevanten, hinter einem Anlageschalter direkt an eine Steuerung angeschlossenen Komponenten von Anlagen der Kälte- und Klimatechnik ausführen, wenn sie einen vom Inspektorat anerkannten Kurs für solche Arbeiten an den jeweiligen Anlagen im Umfang von mindestens 40 Lektionen Elektrosicherheit absolviert haben.
Esti-Weisung Nr. 330
«Voraussetzungen für die Service- und Reparaturarbeiten gemäss Art. 14 Abs. 4 und Art. 15 Abs. 4 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) sowie der Umfang der Kontrolle nach solchen Arbeiten.»
ESTI-Weisung Nr. 330 ESTI-Informationen zu Art. 15: Tätigkeitsbereiche und KontrolleNIV-Ausbildung
Der SVK bietet zwei massgeschneiderte NIV-Kurse an.
Informationen (Auszug aus Kursprogramm 2023) Welche Ausbildung benötigen die Kältefachleute? Entscheidungshilfe (Flussdiagramm) suissetec Merkblatt 8 | 2022: Elektrische Anschlussbewilligung nach NIVKursausschreibung und Anmeldung
FAQ und weitere Informationen
FAQ NIV Art. 15. Hinweise zum Anschliessen und Auswechseln elektrischer Erzeugnisse durch Servicefachleute. ESTI-Weisung Nr. 407: Tätigkeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Schutzausrüstung nicht vergessen! Unfallprävention bei Elektroberufen (bulletin.ch 9/2018)Wichtige Links |
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Niederspannungs-Installationsverordnung NIV |
Weisung zur NIV |
Prüfungsreglement ESTI-Prüfung (vom 1. März 2021, in Kraft seit 1. Januar 2022, gültig für Prüfungen bis 31. Juli 2023) |
Prüfungsreglement ESTI-Prüfung (vom 1. März 2023, in Kraft seit 1. März 2023, gültig für Prüfungen ab 1. August 2023) Wegleitung «Prüfung Art. 15 NIV» vom 1. März 2023 ESTI-Mitteilung Nr. 2023-0301 vom 1. März 2023: Neues Reglement über die Prüfung für das Anschliessen von elektrischen Erzeugnissen |
Musterprüfung A (02.10.2013) Musterprüfung B (02.10.2013) Wichtig: Die beiden Musterprüfungen umfassen nur den schriftlichen Prüfungsteil, zudem basieren sie nicht auf dem aktuellen Prüfungsreglement. |
Anmeldungen und Gesuche NIV |
Gebühren NIV |
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI |
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