Niederspannungs-Installationsverordnung

Die Anschlussbewilligung wird einem Betrieb erteilt, der zur Ausführung der Arbeiten mindestens eine Person beschäftigt, welche eine vom Inspektorat ESTI ausgestellte Bewilligung gemäss Art. 15 besitzt. Betriebsangehörige, die nicht in der Bewilligung aufgeführt sind, dürfen Service- und Reparaturarbeiten an funktionsrelevanten, hinter einem Anlageschalter direkt an eine Steuerung angeschlossenen Komponenten von Anlagen der Kälte- und Klimatechnik ausführen, wenn sie einen vom Inspektorat anerkannten Kurs für solche Arbeiten an den jeweiligen Anlagen im Umfang von mindestens 40 Lektionen Elektrosicherheit absolviert haben.

ESTI-Weisung Nr. 330

​«Voraussetzungen für die Service- und Reparaturarbeiten gemäss Art. 14 Abs. 4 und Art. 15 Abs. 4 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) sowie der Umfang der Kontrolle nach solchen Arbeiten.»

ESTI-Weisung Nr. 330 ESTI-Informationen zu Art. 15: Tätigkeitsbereiche und Kontrolle

NIV-Ausbildung

Der SVK bietet drei massgeschneiderte NIV-Kurse an.

Informationen (Auszug aus Kursprogramm 2024) Welche Ausbildung benötigen die Kältefachleute? Entscheidungshilfe (Flussdiagramm) suissetec Merkblatt 8 | 2022: Elektrische Anschlussbewilligung nach NIV ESTI Bulletin 6/2018 zum Thema «Weiterbildung für Bewilligungsträger (NIV)»

Kursausschreibung und Anmeldung

FAQ und weitere Informationen

FAQ NIV Art. 15. Hinweise zum Anschliessen und Auswechseln elektrischer Erzeugnisse durch Servicefachleute. ESTI-Weisung Nr. 407: Tätigkeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Schutzausrüstung nicht vergessen! Unfallprävention bei Elektroberufen (bulletin.ch 9/2018)
Weitere wichtige Links
Niederspannungs-Installationsverordnung NIV
Für Prüfungen bis 31. Dezember 2024:
Prüfungsreglement ESTI-Prüfung vom 1. März 2023

Wegleitung «Prüfung Art. 15 NIV» vom 1. März 2023
ESTI-Mitteilung Nr. 2023-0301 vom 1. März 2023: Neues Reglement über die Prüfung für das Anschliessen von elektrischen Erzeugnissen

Für Prüfungen ab 1. Januar 2025:
Prüfungsreglement ESTI-Prüfung vom 1. Juli 2024
Wegleitung «Prüfung Art. 15 NIV» vom 1. Juli 2024
ESTI-Mitteilung Nr. 2024-0701 vom 1. Juli 2024: Neues Reglement über die Prüfung für das Anschliessen von elektrischen Erzeugnissen

Musterprüfung A (02.10.2013)
Musterprüfung B (02.10.2013)
Wichtig: Die beiden Musterprüfungen umfassen nur den schriftlichen Prüfungsteil, zudem basieren sie nicht auf dem aktuellen Prüfungsreglement.
Anmeldungen und Gesuche NIV
Gebühren NIV
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI

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