Niederspannungs-Installationsverordnung
Die Anschlussbewilligung wird einem Betrieb erteilt, der zur Ausführung der Arbeiten mindestens eine Person beschäftigt, welche eine vom Inspektorat ESTI ausgestellte Bewilligung gemäss Art. 15 besitzt. Betriebsangehörige, die nicht in der Bewilligung aufgeführt sind, dürfen Service- und Reparaturarbeiten an funktionsrelevanten, hinter einem Anlageschalter direkt an eine Steuerung angeschlossenen Komponenten von Anlagen der Kälte- und Klimatechnik ausführen, wenn sie einen vom Inspektorat anerkannten Kurs für solche Arbeiten an den jeweiligen Anlagen im Umfang von mindestens 40 Lektionen Elektrosicherheit absolviert haben.
ESTI-Weisung Nr. 330
«Voraussetzungen für die Service- und Reparaturarbeiten gemäss Art. 14 Abs. 4 und Art. 15 Abs. 4 der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) sowie der Umfang der Kontrolle nach solchen Arbeiten.»
ESTI-Weisung Nr. 330 ESTI-Informationen zu Art. 15: Tätigkeitsbereiche und KontrolleNIV-Ausbildung
Der SVK bietet drei massgeschneiderte NIV-Kurse an.
Informationen (Auszug aus Kursprogramm 2024) Welche Ausbildung benötigen die Kältefachleute? Entscheidungshilfe (Flussdiagramm) suissetec Merkblatt 8 | 2022: Elektrische Anschlussbewilligung nach NIV ESTI Bulletin 6/2018 zum Thema «Weiterbildung für Bewilligungsträger (NIV)»Kursausschreibung und Anmeldung
FAQ und weitere Informationen
FAQ NIV Art. 15. Hinweise zum Anschliessen und Auswechseln elektrischer Erzeugnisse durch Servicefachleute. ESTI-Weisung Nr. 407: Tätigkeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Schutzausrüstung nicht vergessen! Unfallprävention bei Elektroberufen (bulletin.ch 9/2018)Weitere wichtige Links |
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Niederspannungs-Installationsverordnung NIV |
Für Prüfungen bis 31. Dezember 2024: Prüfungsreglement ESTI-Prüfung vom 1. März 2023 Wegleitung «Prüfung Art. 15 NIV» vom 1. März 2023 ESTI-Mitteilung Nr. 2023-0301 vom 1. März 2023: Neues Reglement über die Prüfung für das Anschliessen von elektrischen Erzeugnissen Für Prüfungen ab 1. Januar 2025: |
Musterprüfung A (02.10.2013) Musterprüfung B (02.10.2013) Wichtig: Die beiden Musterprüfungen umfassen nur den schriftlichen Prüfungsteil, zudem basieren sie nicht auf dem aktuellen Prüfungsreglement. |
Anmeldungen und Gesuche NIV |
Gebühren NIV |
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI |
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