Arbeiten in der Europäischen Union EU, Zertifizierung des Personals

Seit 4. Juli 2008 darf laut «F-Gas-Verordnung» Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt. Dies ist wichtig für alle Schweizer Unternehmen, welche Aufträge im umliegenden Ausland abwickeln. Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine ausreichende Ausbildung des Personals. Ein Abschluss als Kältemonteur:in EFZ und als Kältesystem-Monteur:in EFZ berechtigt zu einem Zertifikat der Kategorie I. Die Kategorie I umfasst Dichtigkeitskontrolle, Kältemittelrückgewinnung, Installation, Instandhaltungen und Wartungen an allen Anlagen jeglicher Bauarten und Grössen (Leistungen). Der SVK arbeitet in dieser Angelegenheit mit der Zertifizierungsstelle der Landesinnung Kälte-Klima-Technik in Maintal zusammen. Gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 100.00 pro Zertifikat und mit geringem administrativem Aufwand können Unternehmer ihr Personal zertifizieren lassen.

Antragsformular

Mindestanforderungen

Die Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal im Kälteanlagenbau finden sich in der folgenden Verordnung:
Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission vom 17. November 2015