Zusatzlehren

Empfehlung für die Bestimmung der Dauer einer verkürzten Lehre zum Kältesystem-Monteur EFZ

Von der Möglichkeit zum Absolvieren einer verkürzten Lehre als Kältesystem-Monteur EFZ, wurde in den vergangenen Jahren rege Gebrauch gemacht. Für Ausbildner und Lernende stellt sich bei Vertragsabschluss jeweils die Frage nach der Dauer der verkürzten Ausbildung. Als verkürzte Lehre wird eine zusätzliche Lehre, nach dem Abschluss eines vom SBFI anerkannten Berufs verstanden.

Die Dauer der verkürzten Lehre richtet sich in erster Linie nach dem erlernten Beruf, den praktischen und theoretischen Kenntnissen und nach der Auffassungsgabe der lernenden Person. Realistisch ist die Verkürzung der 4-jährigen Berufslehre auf 3 Jahre oder auf 2 Jahre.

Lernende, die durch ihren erlernten Beruf genügend Fertigkeiten und Kenntnisse (vor allem in der Elektro- und Steuerungstechnik) mitbringen und über eine normale Auffassungsgabe verfügen, können die verkürzte Lehre in 2 Ausbildungsjahren erfolgreich absolvieren. Als geeignete Berufe gelten dabei: Kältesystem-Planer EFZ, Elektroinstallateur EFZ, Elektroniker EFZ, Elektroplaner EFZ, Automatiker EFZ, Polymechaniker EFZ, Landmaschinenmechaniker EFZ, Automechaniker, Automobil-Mechatroniker EFZ, Anlagen- und Apparatebauer und ähnliche.

Eine verkürzte Lehre mit einer Dauer von 3 Jahren wird empfohlen für Lernende mit einer Berufslehre als: Sanitärinstallateur EFZ, Heizungsinstallateur EFZ, Lüftungsanlagenbauer EFZ, Spengler EFZ, Metallbauer EFZ, Automonteur und andere.

Es gilt bei der Bestimmung der Ausbildungsdauer jeweils abzuwägen, ob diese ausreicht, um die praktischen Fertigkeiten zu erlernen und um die berufskundlichen Kenntnisse anzueignen.

Die Dauer kann also individuell festgelegt werden. Als letzte Instanz wird die kantonale Behörde die Ausbildungsdauer prüfen und entsprechend die Zustimmung erteilen.

QV-Notenschlüssel für Zusatzlernende (Bildungserlasse vom 4. November 2011)

In der QV-Wegleitung (gem. Bildungserlassen vom 04.11.2011) ist beschrieben, wie sich die Schlussnote zusammensetzt. Bei Zusatzlernenden, welche vom ABU-Unterricht befreit sind, setzt sich die Schlussnote wie folgt zusammen:

Teilprüfung 31,25 %
Praktische Arbeit IPA 31,25 %
Berufskenntnisse 18,75 %
Erfahrungsnote 18,75 %
Total 100,00 %

Überbetriebliche Kurse

Welche überbetrieblichen Kurse (ÜK) sollten/müssen bei verkürzten Lehren besucht werden?

Empfehlung überbetriebliche Kurse (ÜK) für verkürzte Lehren (gemäss Bildungserlassen vom 15. April 2020)
Empfohlene überbetriebliche Kurse (ÜK) für verkürzte Lehren (gemäss Bildungserlassen vom 4. November 2011)