NIV Art. 15 für Lernende Kältesystem-Monteur:innen EFZ
Der SVK hat zum Ziel, dass alle Kältesystem-Monteurinnen und -Monteure EFZ nach Lehrabschluss im Besitz der Anschlussbewilligung NIV Art. 15 sind. Deshalb ist die Vorbereitung auf die ESTI-Prüfung in der Lehre integriert (gilt für Lernende ab Lehrabschluss 2025). Die Prüfungsvorbereitung wird im ÜK 8 abgeschlossen und die Lernenden sollen möglichst rasch nach diesem ÜK die ESTI-Prüfung absolvieren. Die Prüfungsgebühr wird vom SVK übernommen.
Anmeldung ESTI-Prüfung
Die Anmeldung zur ESTI-Prüfung muss durch die Lernenden bzw. deren Lehrbetriebe selbständig vorgenommen werden. Bei der Anmeldung muss das Kurszertifikat des ÜK 8 eingereicht werden. Das Zertifikat wird von der STFW nach dem ÜK 8 abgegeben. Die Prüfungsgebühr wird durch den/die Lernende bzw. den Lehrbetrieb vorfinanziert.
ESTI – Anmeldungen und Gesuche
Rückerstattung der Prüfungsgebühr durch den SVK
Nach absolvierter Prüfung fordert der/die Lernende bzw. der Lehrbetrieb beim SVK die Rückvergütung der Prüfungsgebühr an. Der Rückforderung der Prüfungsgebühr muss der Prüfungsbescheid des ESTI beigefügt werden.
Formular Rückforderung ESTI-Prüfungsgebühr
Bedingungen für die Rückerstattung der Prüfungsgebühr
- Das Vorgehen gilt ausschliesslich für Lernende Kältesystem-Monteur:innen EFZ im letzten Lehrjahr in der Deutschschweiz.
- Die Prüfungsgebühr wird unabhängig vom Prüfungsresultat (bestanden/nicht bestanden) zurückerstattet.
- Die Prüfungsgebühr wird einmalig vom SVK übernommen. Allfällige Repetitionsprüfungen sind durch die Lernenden/Lehrbetriebe zu finanzieren.