Aktualisierung Anzahl Mitarbeitende im Kältebereich
Als Mitarbeitende im Kältebereich gelten Personen mit folgenden Ausbildungen (gem. Artikel 5 Reglement Berufsbildungsfonds):
- Kältemonteur:in (gelernt, angelernt), Kältesystem-Monteur:in, Kältemontage-Praktiker:in
- Chefmonteur:in Kälte mit eidg. Fachausweis, Kältesystem-Techniker:in mit eidg. Fachausweis
- Haustechnikplaner:in Fachrichtung Kälte, Kältesystem-Planer:in, Kältetechniker:in HF
- Personen mit Fachbewilligung Kältemittel (inkl. Teilzeit, temporär)
Es sind die Mitarbeitenden von allen Standorten zu berücksichtigen. Der/die Firmeninhaber:in gilt auch als Mitarbeiter:in.
Stichtag: 1. Juni 2025