Fachbewilligung stationäre Kälteanlagen (ab 2020)

Anwendungsbereich b. andere Geräte und Anlagen, die der Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen

Für die Fachbewilligung Kältemittel stationäre Kälteanlagen zeichnet der Schweizerische Verband für Kältetechnik SVK verantwortlich.

Die Fachbewilligung «stationäre Kälteanlagen» (gemäss VFB-K Art. 1 Abs. 1bis Bst. b) erhält, wer..

  • den Kompetenznachweis Umwelt & Ökologie und
  • den Kompetenznachweis Technik (Gewerbekälte, Splitklima oder Wärmepumpen) erbracht hat.

Wahlweise kann die Technik-Ausbildung und der Technik-Kompetenznachweis an einer Gewerbekälte-Anlage, an einer Splitklima-Anlage oder an einer Wärmepumpe absolviert werden. So wird sichergestellt, dass der Vobereitungskurs und die Prüfung für alle Absolventen möglichst praxisnah sind. Die Fachbewilligung ist jedoch für alle die gleiche.

Unter www.svk.ch/kurse finden Sie die Auschreibung der Vorbereitungskurse und Kompetenznachweise (Teilprüfungen) zur Erlangung der Fachbewiligung Kältemittel, Anwendungsbereich «stationäre Kälteanlagen»:

  • UK Umwelt & Ökologie (Kurs und Kompetenznachweis Umwelt & Ökologie)
  • K1  Kältetechnik 1, Grundlagen Gewerbekälte (Kurs und Kompetenznachweis Technik)
  • SK1 Kältetechnik 1, Grundlagen Splitklima (Kurs und Kompetenznachweis Technik)
  • WP1 Kältetechnik 1, Grundlagen Wärmepumpen (Kurs und Kompetenznachweis Technik)

Auszug aus dem Kursprogramm 2022 zur Fachbewilligung
Reglement über die Fachprüfung für den Umgang mit Kältemitteln (stationäre Kälteanlagen)
Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln