Stand der Technik: Kältemittel mit Ozonabbaupotenzial ≤ 0.0005
Stand Januar 2022
Dieses Dokument beschreibt den Stand der Technik, der die Grundlage für die Geltung der Ausnahmeregelung nach ChemRRV Anhang 2.10 Ziffer 2.2 Absatz 6 Buchstabe a bildet.
BAFU
2022