Merkblatt Dichtigkeitskontrolle
Empfehlungen des SVK ergänzend zu den Vorschriften nach ChemRRV
Die Pflicht zur Überprüfung der Dichtigkeit von Geräten und Anlagen mit ozonschichtabbauenden oder in der Luft stabilen Kältemitteln wird in Ziffer 3.4 Anhang 2.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) geregelt. Diese Vorgaben werden weiter in der BAFU Vollzugshilfe «Anlagen und Geräte mit Kältemitteln: Betrieb und Wartung» präzisiert.
Die vorliegenden Empfehlungen des SVK sind ergänzend dazu.
SVK
2019