Leistungsgarantie Kälteanlagen
Beilage zur Offerte
Wenn die Kälteanlage neu gebaut oder erneuert wird, gilt: Keine Offerte ohne die Leistungsgarantie. Sie gewährleistet, dass der Betreiber eine betriebssichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Anlage erhält, die exakt auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist.
EnergieSchweiz/BFE
2015