Fragen und Antworten zur Meldung von Kälteanlagen und Wärmepumpen

Stand: März 2022

Wer eine stationäre Anlage mit mehr als 3 kg Kältemitteln in Betrieb genommen hat, in Betrieb nimmt oder ausser Betrieb nimmt, muss dies dem BAFU melden (Anhang 2.10 Ziffer 5.1 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV1). Das vorliegende Dokument gibt Antworten auf häufige Fragen zu praktischen Aspekten dieser Meldepflicht.

BAFU
2022

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