Lehrabschluss nach Art. 32 BBV

Erwachsene Personen können die berufliche Grundbildung (EFZ oder EBA) mit der entsprechenden Berufserfahrung auch ohne Lehrvertrag nachholen (BBV Art. 32). Dazu erforderlich ist die Zulassung zum regulären Qualifikationsverfahren. Eine Reihe von Unternehmungen unterstützen Bewerber/innen zur Erreichung dieses Zieles.

Kontaktadresse
Amt für Berufsbildung des Wohnkantons